§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende AGB des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, dass wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Angebot / Angebotsunterlagen
1. Wird dem Besteller von uns über die zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ein schriftliches Angebot unterbreitet, sind wir drei Monate an dieses Angebot gebunden, es sei denn, dass wir in dem Angebot eine kürzere Bindungsfrist ausdrücklich vorsehen.
2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die wir dem Besteller im Rahmen unseres Angebotes bzw. im Laufe der Vertragsabwicklung zugänglich machen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Weitergabe von Unterlagen an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen
1. Bei Dauerschuldverhältnissen behalten wir uns vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
2. Der Kaufpreis ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Liefer- bzw. Leistungszeit
1. Der Beginn der von uns angegebenen Liefer- bzw. Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weiter gehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
3. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 2 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Liefer- bzw. Leistungsverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Liefervertrag nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Im Übrigen haften wir im Falle des Liefer- bzw. Leistungsverzugs nur im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von maximal 5 % des Lieferwertes.
§ 5 Gefahrübergang
1. Es gilt Lieferung „ab Werk“ als vereinbart. Bei Werkverträgen (Leistungen) tragen wir die Gefahr bis zur Abnahme des Gewerkes.
2. Auf Wunsch des Bestellers werden wir für die Lieferung eine Transportversicherung abschließen; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
§ 6 Mängelhaftung
1. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei der Lieferung gebrauchter Sachen sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
2. So weit Mängelansprüche nach Abs. 1 bestehen, ist der Besteller berechtigt, wahlweise Nacherfüllung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung (Ersatzleistung) zu fordern. Im Fall der Nacherfüllung (Nachbesserung) tragen wir alle erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, so weit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. So weit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. In den Fällen des Abs. 3 und 4 haften wir nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn.
6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. So weit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
§ 7 Gesamthaftung
1. Eine weiter gehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist ausgeschlossen.
2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Rücknahme der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
2. Der Besteller ist im Falle des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 9 Gerichtsstand / Erfüllungsort
1. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Düren.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
1. Geschäftsgegenstand
Geschäftsgegenstand ist die Bereitstellung eines Internet-Service zur Abfrage und interaktiver Änderung von kundenspezifischen Daten bezüglich der bestehenden Energie- und/oder Wasserlieferungsverträgen zwischen dem Nutzer/Kunden und der Stadtwerke Düren GmbH ( nachfolgend SWD genannt ) (Online-Service).
2. Vereinbarung über die Nutzung des Internet-Service
Die Nutzung des Online-Service setzt eine Vereinbarung zwischen den SWD und dem Nutzer/Kunden voraus. Der Nutzer/Kunde erklärt mit seiner Anmeldung an den SWD-Online-Service, dass er diesen Service nutzen möchte und die allgemeinen Nutzungsbedigungen für den Online-Service der SWD anerkennt.
(Hinweis: Die Anmeldung stellt das Angebot des Kunden zum Abschluss der Online-Service-Nutzungsvereinbarung dar).
3. Anmeldung/Registrierung
Zur Anmeldung ist es erforderlich, dass der Nutzer/Kunde seine Kundennummer und seinen Namen bzw. die Firmenbezeichnung angibt. Die Nutzung des SWD-Online-Service ist sofort möglich.
(Hinweis: Die Online-Bestätigung der erfolgreichen Anmeldung an den Online-Service stellt die Annahme des Angebots zum Abschluss der Online-Service-Nutzungsvereinbarung dar.)
4. Rechtlicher Erklärungsgehalt der vom Kunden über den Online-Service abgegebenen Willenserklärungen/Mitteilungen
Alle Änderungen und Mitteilungen, die unter Verwendung des vom Nutzer/Kunden angegebenen Kundennummer und Namen den SWD zur Kenntnis gebracht werden, gelten als vom Nutzer/Kunden durchgeführt. Alle so zur Kenntnis gebrachten Änderungen und Mitteilungen stehen unter einem Prüfungsvorbehalt durch die SWD.
Sofern der Nutzer/Kunde innerhalb einer angemessenen Frist keinen Bescheid (i.d.R. per E-Mail innerhalb der der Änderung/Mitteilung folgenden fünf Arbeitstage) über die Ablehnung einer Änderung bzw. Mitteilung erhält, gilt die Änderung bzw. Mitteilung als von den SWD akzeptiert.
5. Benutzersperre
Bei missbräuchlicher Nutzung des Online-Service durch den Nutzer/Kunden ist die SWD berechtigt, durch Sperre den Nutzer/Kunden von diesem Online-Service auszuschließen.
6. Kündigung
Der Kunde und die SWD sind zur jederzeitigen Kündigung der Online-Service-Nutzungsvereinbarung berechtigt.
7. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Neufassungen/Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Online-Service werden die SWD den Kunden auf der Anmeldeseite zur Kenntnis bringen. Setzt der Kunde die Nutzung des Online-Service ohne Widerspruch fort, so erklärt er damit sein Einverständnis mit der Neufassung/Änderung.
8. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen treten mit Wirkung zum 01.03.2009 in Kraft.
Düren, März 2009
Stadwerke Düren GmbH