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Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) gestaltet als zwingendes Recht die Versorgungsverhältnisse zwischen Wasserversorgungsunternehmen und letztverbrauchenden Endkunden. Die Allgemeinen Versorgungsbedingungen bestimmen die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
Nachstehend haben Sie die Möglichkeit die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20.06.1980 herunterzuladen.