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Bei Störungen im Bereich Gas, Strom oder Wasser stehen wir Ihnen gerne 24h zur Verfügung:

(0 24 21) 1 26 - 111 / - 555

Förderprogramm Erdgas

Für unser Förderprogramm Erdgas gelten folgende Bedingungen

Förderzeitraum: 01.07.2009 bis 31.12.2012

Die Förderung kann einmalig für das selbst genutzte Wohngebäude in Anspruch genommen werden. Das Gebäude muss im Versorgungsgebiet der SWD liegen. Die maximale Fördersumme beträgt 300 Euro.

Die Förderung gilt nur in Verbindung mit dem Abschluss und dem Bestand eines 5-jährigen Erdgaslieferungsvertrages mit den SWD. Bei vorzeitiger Kündigung ist der Zuschuss zeitanteilig wie folgt zurückzuzahlen:

  • Vertragsdauer bis 2 Jahre: Rückzahlung in voller Höhe
  • Vertragsdauer 2 bis 3 Jahre: Rückzahlung zu 2/3
  • Vertragsdauer 3-5 Jahre: Rückzahlung zu 50 %
  • Vertragsdauer mindestens 5 Jahre: Keine Rückzahlung

Um unser Förderprogramm in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich, eine schriftliche Bestätigung des Installationsbetriebes einzureichen, die bescheinigt, dass die Anlage ordnungsgemäß eingebaut und in Betrieb genommen wurde.

Die Anzahl der zu fördernden Anlagen ist limitiert. Die Zuteilung erfolgt nach Eingang der Anträge. Bitte senden Sie uns Ihren Antrag per Post, Fax oder E-Mail oder bringen Sie ihn persönlich in der Energiesparzentrale vorbei:

Stadtwerke Düren GmbH
Energiesparzentrale
Arnoldsweilerstr. 60
52351 Düren
Fax: 02421/126 664
E-Mail: energieberatung@stadtwerke-dueren.de