Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich.
Bei Störungen im Bereich Gas, Strom oder Wasser stehen wir Ihnen gerne 24h zur Verfügung:
(0 24 21) 1 26 - 111 / - 555
Förderzeitraum: 01.07.2009 bis 31.12.2012.
Die Förderung kann einmalig für das selbst genutzte Wohngebäude in Anspruch genommen werden. Das Gebäude muss im Versorgungsgebiet der SWD liegen.
Sie gilt nur in Verbindung mit dem Abschluss und dem Bestand eines 5-jährigen Wärmepumpen-Stromlieferungsvertrages mit den SWD. Bei vorzeitiger Kündigung ist der Zuschuss zeitanteilig wie folgt zurückzuzahlen:
Um unsere Förderprogramme in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich, eine schriftliche Bestätigung des Installationsbetriebes einzureichen, die bescheinigt, dass die Wärmepumpe ordnungsgemäß eingebaut und in Betrieb genommen wurde.
Die Anzahl der zu fördernden Anlagen ist limitiert. Die Zuteilung erfolgt nach Eingang der Anträge. Bitte senden Sie uns Ihren Antrag per Post, Fax oder E-Mail oder bringen Sie ihn persönlich in der Energiesparzentrale vorbei:
Stadtwerke Düren GmbH
Energiesparzentrale
Arnoldsweilerstr. 60
52351 Düren
Fax: 02421/126 664
E-Mail: energieberatung@stadtwerke-dueren.de