
THG-Quotenhandel
Sie haben sich für ein E-Fahrzeug entschieden und sind bereits kostengünstig und klimafreundlich unterwegs? Dann nutzen Sie jetzt die THG-Quote, um zusätzlich zu profitieren. Alle Infos dazu haben wir in einem FAQ weiter unten zusammengefasst. In unserer Klickstrecke können Sie sich in wenigen Schritten für die THG-Quote registrieren.
Boni nutzen - dank CO2-Einsparungen
Als privater oder gewerblicher Eigentümer von E-Fahrzeugen können sie Zusatzerlöse (ab 150,- € brutto) aus den CO2-Einsparungen Ihres/Ihrer Fahrzeuge erhalten.
Möglich ist dies im Rahmen der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote), die Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen dazu verpflichtet, Ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken.
Weil es nicht möglich ist, dass Sie direkt an die Mineralölkonzerne herantreten, erlaubt der Gesetzgeber, dass Sie die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote an einen Dienstleister übertragen. Hierfür bedarf es einer Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins und der Zustimmung durch Sie.
Die SWD ermöglichen Ihnen den Zugang zu diesen Erlösen auf einfache Weise: Nutzen Sie die folgende Klickstrecke, um sich in nur 2 Minuten für die THG-Quote zu registrieren und unsere Boni zu erhalten.
Wir bitten um Verständnis, dass die Genehmigung Ihrer Quoten durch das Umweltbundesamt aktuell mehrere Monate dauern kann.
Haben Sie Fragen zur THQ-Quote?
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02421 126-233
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Aufgrund der stark gefallenen Marktpreise können aktuell keine weiteren THG-Quotenanfragen angenommen werden.
Wichtige Fragen rund um die THG-Quote
Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) verpflichtet die Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen, Ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken. Sie können dies tun, indem sie selbst vergleichsweise CO2-arme Kraftstoffe verkaufen (z. B. Biodiesel, E10) oder Dritte dies für Sie tun. Dritte sind z. B. Besitzer von E-Fahrzeugen, wie Sie.
Sie sind als Besitzer eines E-Fahrzeugs berechtigt, die damit einhergehenden CO2-Einsparungen an die quotenverpflichteten Unternehmen zu verkaufen. SWD bietet Ihnen verschiedene Boni (Gutschrift, Rabatt auf die Stromrechnung) hierfür an.
Sie müssen nicht mehr tun, als eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins hochzuladen und ein paar wenige personenbezogene Angaben zu machen. Zudem müssen Sie der Bestimmung der SWD als Ihren Dienstleister für die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote zustimmen. Wichtig ist, dass Sie als sich registrierende Person auch der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind. Falls Sie die Registrierung für mehrere Jahre vornehmen, müssen Sie jeweils zum Anfang des Jahres bestätigen, dass Sie noch im Besitz des Fahrzeugs sind. Hierfür erhalten Sie eine Aufforderung per E-Mail.
Ihre THG-Quotenmengen sind zu gering, als dass Sie diese den Mineralölkonzernen verkaufen können. Daher bündelt SWD in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister Ihre Quoten mit den Quoten der übrigen Kunden, um so für Sie attraktive Erlöse zu generieren. Außerdem sind eine Reihe administrative Prozesse bei mehreren Behörden zu durchlaufen, die nur fachlich versierte Dienstleister übernehmen können.
Ja, Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter ein und dieselbe Person bzw. Unternehmen ist. Außerdem achten Sie bitte darauf in der Registrierung Ihrer Fahrzeuge für die THG-Quote zu Beginn anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind, da beispielsweise auf den ausgezahlten Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird.
Ihre Daten und Dokumente werden bei Einhaltung höchster Schutzbestimmungen nach der DSVGO verarbeitet und gespeichert. Sie werden ausschließlich zur Durchführung der für die THG-Quote notwendigen Prozesse verwendet und gespeichert (vorgeschrieben für 3 Jahre). Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie unseren Datenschutzinformationen (DSI).