B2B E-Rechnungspflicht
In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2025 eine allgemeine gesetzliche Pflicht für alle B2B-Unternehmen, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) im strukturierten Format empfangen zu können. Dies betrifft somit auch die Stadtwerke Düren GmbH im Umgang mit ihren Geschäftskunden.
Auf Wunsch versenden die SWD bereits E-Rechnungen. Damit wir diesen Service einrichten können, benötigen wir noch entsprechende Angaben der Unternehmen. Bei Fragen oder zur Abstimmung melden Sie sich gerne jederzeit bei unseren Ansprechpartnern für Geschäftskunden.
Für uns und Sie als Unternehmen gelten folgende Regelungen und Fristen im Rahmen des Wachstumschancengesetzes:
- Empfangspflicht (seit 01.01.2025): Jedes in Deutschland ansässige Unternehmen, das B2B-Umsätze tätigt, muss in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und zu archivieren. Eine Zustimmung des Rechnungsempfängers ist nicht mehr erforderlich.
- Ausstellungspflicht (gestaffelt): Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen (Versand) wird schrittweise eingeführt:
- Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro müssen E-Rechnungen ausstellen.
- Ab 1. Januar 2028: Die Ausstellung von E-Rechnungen wird für alle Unternehmen verpflichtend, unabhängig vom Umsatz.
- Übergangsfristen: Bis Ende 2027 können inländische B2B-Rechnungen – mit Zustimmung des Empfängers – weiterhin in Papierform oder als herkömmliche elektronische Rechnungen (z.B. einfache PDF-Rechnungen) versendet werden. Spätestens ab 2028 müssen alle Rechnungen im gesetzlich vorgeschriebenen E-Rechnungs-Format vorliegen.
E-Rechnungs-Formate: Die E-Rechnungen müssen den europäischen Standards (EN 16931) entsprechen. Akzeptierte Formate in Deutschland sind unter anderem die XRechnung und ZUGFeRD.
Jaqueline Balzereit
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