Zukunftssicher und nachhaltig – werden auch Sie Teil der Energiewende und errichten Sie Ladesäulen für Ihr Unternehmen. Wir begleiten Sie beim Umstieg auf eine elektrische Unternehmensflotte sowie Lademöglichkeiten für Gäste, Kund:innen, Lieferant:innen und Ihre Mitarbeitenden. Als Ladepunkt wird Ihr Unternehmen zusätzlich sichtbar und unterstreicht Ihr Engagement für die Energiewende.
Wird in einem separatem Dienstleistungsvertrag festgehalten, Mindestlaufzeit 3 Jahre.
Telefon
02421 126-267
Die Firma Consense GmbH in Gürzenich hat die Stadtwerke Düren im September 2023 beauftragt die Planung von Ladeinfrastruktur an ihrem Standort vorzunehmen. Im Rahmen der SWD-E-Mobilitätsberatung wurden die Gegebenheiten vor Ort angesehen und folgende Punkte besprochen:
Schnell wurde klar, dass der bestehende Hausanschluss nicht ausreichen und ein neuer Netzanschluss, auch durch Netzbetreiber die Leitungspartner GmbH, befürwortet wird. Auf Grund der neuen Power wurden sechs Ladepunkte beschlossen und die zukünftige Bestellung der neuen Fahrzeuge auf Vollelektrische angepasst.
Der Aufbau hat Mitte Februar 2024 mit dem Tiefbau durch Lück & Wahlen begonnen. Nach der abschließenden Installation durch die Leitungspartner, war der Ladepark mit der Inbetriebnahme am 29.02.2024 fertig.
Eigentümerin der Ladeinfrastruktur ist die Firma Consense GmbH, die Strombelieferung erfolgt durch die Stadtwerke Düren. Die jährliche Betriebsführung und Wartung wird durch die Leitungspartner durchgeführt.
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Errichtung von und die Ausstattung mit der vorbereitenden Leitungsinfrastruktur und der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in zu errichtenden und bestehenden Gebäuden.
(2) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von diesen selbst genutzt werden. (...)
§ 10 Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen
(1) Für jedes Nichtwohngebäude, das über mehr als 20 Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder über mehr als 20 an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass nach dem 1. Januar 2025 ein Ladepunkt errichtet wird.