Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten nicht nur hier, die meisten von ihnen sind ein Stück Düren, vielleicht sogar Ihre Nachbarn. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, Ihnen nicht nur attraktive Produkte anzubieten, sondern auch eine Vielzahl von sozialen, kulturellen und sportlichen Projekten zu unterstützen.
Ob Jazztage oder SWD.KOMMedy.Abende, ob Mundart-Festival oder „Düren leuchtet“, ob im Karneval, bei verschiedensten Sportveranstaltungen oder in der Musikschule, unser lokales Engagement hat viele Facetten und kommt Groß und Klein in Düren zu Gute. Deshalb fördern wir als aktiven Beitrag zum städtischen Leben örtliche Vereine, Institutionen und Projekte, sowie Veranstaltungen aus den Bereichen Kultur, Sport, Soziales und Umwelt in unserem Dürener- und Merzenicher Vertriebsgebiet.
Grundsätzlich unterstützen wir nur Vereine oder Projekte, die unseren Förderrichtlinien entsprechen. Wenn dem so ist, müssen Anträge spätestens acht Wochen vor Beginn eines damit einhergehenden Projektes gestellt werden. Auch aus wiederholten Projektzusagen kann grundsätzlich kein Anspruch auf eine Fortführung des Sponsorings abgeleitet werden. Eine Zusage ist grundsätzlich auch davon abhängig, in wie weit das jährliche Budget bereits ausgeschöpft ist. Eine Entscheidung wird zeitnah anhand einer Bewertungsskala, die auf nachfolgenden Grundsätzen basiert, vorgenommen.
Eine Förderung setzt klare und faire Regeln voraus. In unseren Förderrichtlinien ist festgelegt, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang eine Förderung erfolgen kann. Dabei legen wir Wert darauf, dass alle Fördermittel transparent und nachvollziehbar vergeben werden.
Nur in wenigen Ausnahmefällen können auch Projekte unterstützt werden, für die diese Grundsätze nicht gelten, die uns jedoch aus anderen Gründen förderungswürdig erscheinen. Dazu zählen beispielsweise Veranstaltungen/Projekte, die :
Die Zusammenarbeit erfolgt auf Basis eines Sponsorings. Dieses kann die Bereitstellung von Geld, Sachmitteln, Dienstleistungen oder Know-how umfassen. Im Gegenzug verspflichtet sich der geförderte Sponsoringnehmer zur Erbringung einer vereinbarten Gegenleistung. Die genauen Leistungen zwischen Sponsoringgeber (SWD) und Sponsoringnehmer werden in einem individuellen Kooperationsvertrag spezifiziert und festgelegt.
Ergänzend dazu behalten wir uns bei allen Anfragen eine rechtliche Prüfung, eine Überprüfung auf Imagekonformität und die Übereinstimmung mit unseren Compliance-Richtlinien vor. Außerdem spielt Transparenz eine wichtige Rolle.
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