Wärmepumpenförderung: Mit SWD zur maximalen Fördersumme
Wichtig: Die Förderung wurde zum 21. Juli 2026 neu geregelt
Der Bundestag hat die Wärmepumpenförderung reformiert. Wärmepumpen bleiben förderfähig, und Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen werden künftig stärker unterstützt. Gleichzeitig sinken einige Bonusleistungen. Wer jetzt plant, sollte die neuen Konditionen kennen.
Mit SWD-HausWärme kombinieren Sie die aktuell gültige staatliche Förderung mit einem Rundum-Service, ohne Investitionsrisiko.
Was sich zum 21. Juli 2026 ändert
- Grundförderung: bleibt vorerst bei 30 %, unverändert. Die Grundförderung von 30 % soll sich ab Q1 27 in 2x 15% aufteilen. Dabei bleiben 15 % Grundförderung bestehen. Weitere 15 % gibt es dann für „Made in Europe“ Produkte. Wie dieses „Made in Europe“ im Detail ausschaut ist noch nicht bekannt.
- Effizienzbonus (5 %): entfällt komplett, zum Beispiel für natürliche Kältemittel.
- Klimageschwindigkeitsbonus: sinkt von 20 % auf 16 %. Ab Februar 2027 folgt alle sechs Monate eine weitere Absenkung um 4 Prozentpunkte.
- Einkommensbonus: wird sozial gestaffelt deutlich ausgebaut. Haushalte mit zu versteuerndem Jahreseinkommen bis 30.000 € erhalten künftig 40 % statt 30 %. Neu ist ein zusätzlicher 10-%-Bonus für Einkommen zwischen 40.000 € und 50.000 €. Pro minderjährigem Kind wird das anzurechnende Einkommen einmalig um 10.000 € reduziert.
- Förderfähige Höchstkosten: sinken von 30.000 € auf 28.000 € für die erste Wohneinheit. Ab Februar 2027 folgt alle sechs Monate eine weitere Absenkung um 750 €.
- Emissionsminderungszuschlag (2.500 €, vor allem für Biomasseheizungen): entfällt, ersetzt durch verpflichtende Feinstaub-Mindeststandards.
Was wird gefördert?
Wir von den Stadtwerken Düren sorgen dafür, dass Sie immer die maximale Fördersumme erhalten.
Neu (Stand ab 21.07.2026):
Wärmepumpen sind weiterhin förderfähig. Für selbst genutztes Wohneigentum gelten künftig, je nach Voraussetzungen, folgende Förderbestandteile:
- Grundförderung: 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % (für den zeitnahen Austausch einer alten fossilen Heizung, sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte)
- Einkommensbonus: bis zu 40 % (gestaffelt nach zu versteuerndem Jahreseinkommen, siehe unten)
- Entfallen: Effizienzbonus (bisher +5 %) und Emissionsminderungszuschlag
Einkommensbonus im Detail:
- zvE bis 30.000 €: 40 %
- zvE 30.000 bis 40.000 €: 30 %
- zvE 40.000 bis 50.000 €: 10 %
- Pro minderjährigem Kind im Haushalt wird das zvE einmalig um 10.000 € gemindert. Das erleichtert vielen Familien den Zugang zu einer höheren Bonusstufe.
Wichtig: Die maximale Förderquote liegt weiterhin bei 80 % der förderfähigen Kosten für selbst genutztes Wohneigentum. Bei vermieteten Objekten gilt weiterhin eine reduzierte Höchstgrenze. Ab dem ersten Quartal 2027 ist zusätzlich ein Bonus für Wärmepumpen mit EU-Fertigung geplant, der aus einer entsprechenden Umschichtung der Grundförderung finanziert wird, sodass die Gesamtquote stabil bleibt. Die genauen Details veröffentlicht die Bundesregierung im Laufe des zweiten Halbjahrs 2026. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sie feststehen.
Neue Heizung in drei kostenlosen Schritten
Wer wird gefördert?
Privatpersonen:
- Eigentümer:innen von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern
- Eigentümer:innen in Mehrfamilienhäusern (je Wohneinheit)
- Wohnungseigentümer:innen und WEGs (Maßnahmen am Sonder- oder Gemeinschaftseigentum)
Unternehmen/Institutionen:
- Unternehmen, Freiberufler:innen, kommunale Unternehmen
- Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts, Kirchen, gemeinnützige Organisationen
- Juristische Personen des Privatrechts, Wohnungsbaugenossenschaften
Wie werden die förderfähigen Kosten berechnet?
Privatpersonen:
Neu, ab 21.07.2026:
- Es zählen die Investitionen (der Grundpreis im Contracting), nicht der Neupreis des Betriebs.
- Bei Einfamilienhäusern werden Kosten bis 28.000 € berücksichtigt (bisher 30.000 €).
- In Mehrfamilienhäusern gilt weiterhin: 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit, 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
- Daraus berechnet sich Ihr Zuschuss bis max. 80 %.
- Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Höchstkosten alle sechs Monate um weitere 750 €, geplant bis auf rund 22.000 € Ende 2030.
- Der bisherige Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) entfällt. Stattdessen gilt künftig ein verpflichtender Feinstaub-Mindeststandard für Biomasseheizungen.
Unternehmen/Institutionen:
Neu, ab 21.07.2026:
- Grundlage sind weiterhin die Handwerkerangebote/Investitionen.
- Der Effizienzbonus (bisher +5 %) entfällt. Damit liegt die Förderung bei der Grundförderung von 30 %, statt bisher max. 35 %.
- Auch für förderfähige Höchstkosten und weitere Konditionen gelten ab dem 21. Juli 2026 die neuen, angepassten Werte der BEG-Richtlinie.
Tipp: Wer jetzt plant, sichert sich noch die höheren, aktuell gültigen Kostengrenzen. Je später die Antragstellung, desto niedriger die maximal anrechenbare Investitionssumme.
Ihr Weg zur Förderung – Schritt für Schritt
- Kostenlose Erstberatung: Vor Ort, bei uns oder per Video-Call.
- Angebot & Wirtschaftlichkeit: Technische Auslegung, Invest und mögliche Förderung.
- Antragstellung: Antrag auf Ihren Namen oder direkt Über SWD – wir bereiten alles vor und begleiten Sie.
- Einbau & Inbetriebnahme: Koordination mit dem Handwerk.
- Contracting starten: Wärmepumpe nutzen, monatliche Rate zahlen – ohne Investitionsrisiko.
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