Wärmepumpenförderung: Mit SWD zur maximalen Fördersumme

Auch mit SWD Wärme-Contracting erhalten Sie die maximale mögliche staatliche Fördersumme.

Was wird gefördert?

Wärmepumpen sind förderfähig. Für selbst genutztes Wohneigentum können – je nach Voraussetzungen – folgende Förderbestandteile gelten:

  • Grundförderung: 30 %
  • Effizienzbonus: +5 % (für besonders effiziente Wärmepumpen)
  • Klimageschwindigkeitsbonus: +20 %
  • Einkommensbonus: +30 %

Wichtig: Die maximale Förderung liegt bei 70 % der förderfähigen Kosten für selbst genutztes Wohneigentum. Bei vermieteten Objekten gelten max. 35 % Vollförderhöhe (Grundförderung + Effizienzbonus).

Wir von den Stadtwerken Düren sorgen dafür, dass Sie immer die maximale Fördersumme erhalten.

Neue Heizung in drei kostenlosen Schritten

1. Wärmepumpen-Check

  • Grafische Darstellung des Ergebnisses
  • Erläuterung des Ergebnisses
  • Einschätzung zum Einsatz
  • Auf Basis des Fraunhofer-Instituts
  • Schneller Versand per E-Mail

2. Wärmeberatung

  • Kostenlose Beratung
  • Für Eigenheime & Vermietungsobjekte
  • Persönlich im SWD-ServiceCenter
  • Begegnungsstätte der Stadt Nideggen
  • Flexibel per Video Call möglich

3. Wärmepumpen-Angebot

  • Kostenlos & unverbindlich
  • Individuell abgestimmt
  • Klare monatliche Kostenübersicht
  • Basis für Fördermittel & Planung
  • Einfacher Einstieg

Wer wird gefördert?

Privatpersonen:

  • Eigentümer:innen von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer:innen in Mehrfamilienhäusern (je Wohneinheit)
  • Wohnungseigentümer:innen und WEGs (Maßnahmen am Sonder- oder Gemeinschaftseigentum)

Unternehmen/Institutionen:

  • Unternehmen, Freiberufler:innen, kommunale Unternehmen
  • Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts, Kirchen, gemeinnützige Organisationen
  • Juristische Personen des Privatrechts, Wohnungsbaugenossenschaften

Wie werden die förderfähigen Kosten berechnet?

Privatpersonen:

  • Es zählen die Investitionen (der „Grundpreis“ im Contracting), nicht der Betrieb.
  • Bei Einfamilienhäusern werden Kosten bis 30.000 € berücksichtigt.
  • In Mehrfamilienhäusern: 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste, 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
  • Daraus berechnet sich Ihr Zuschuss bis max. 70 %.
  • Zusätzlich kann (je nach Konstellation) ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € möglich sein.

Unternehmen/Institutionen:

  • Grundlage sind die Handwerkerangebote/Investitionen;
  • je nach Ausführung 30 % + 5 % Effizienzbonus möglich → max. 35 %.

Ihr Weg zur Förderung – Schritt für Schritt

  1. Kostenlose Erstberatung: Vor Ort, bei uns oder per Video-Call.
  2. Angebot & Wirtschaftlichkeit: Technische Auslegung, Invest und mögliche Förderung.
  3. Antragstellung: Antrag auf Ihren Namen oder direkt Über SWD – wir bereiten alles vor und begleiten Sie.
  4. Einbau & Inbetriebnahme: Koordination mit dem Handwerk.
  5. Contracting starten: Wärmepumpe nutzen, monatliche Rate zahlen – ohne Investitionsrisiko.

Flyer „SWD-Wohlfühlwärme“ herunterladen

Alle Vorteile unseres Wärmecontracting-Modells auf einen Blick

Alle Infos rund um das Mieten statt Kaufen, Fördermöglichkeiten, technische Umsetzung und Service-Leistungen auf einen Blick. Ideal für Eigentümer:innen und Vermietende.