Der Bundestag hat die Wärmepumpenförderung reformiert. Wärmepumpen bleiben förderfähig, und Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen werden künftig stärker unterstützt. Gleichzeitig sinken einige Bonusleistungen. Wer jetzt plant, sollte die neuen Konditionen kennen.
Mit SWD-HausWärme kombinieren Sie die aktuell gültige staatliche Förderung mit einem Rundum-Service, ohne Investitionsrisiko.
Für alle, die aktuell in der Antragstellung sind: Vom 9. bis 20. Juli 2026 ist das Förderportal wegen der Umstellung geschlossen. Wer bereits eine gültige "Bestätigung zum Antrag" (BzA) hat, sollte den Antrag umgehend stellen, um noch von den bisherigen, günstigeren Konditionen zu profitieren. Wir unterstützen Sie dabei kurzfristig, sprechen Sie uns an.
Wärmepumpen sind förderfähig. Für selbst genutztes Wohneigentum können – je nach Voraussetzungen – folgende Förderbestandteile gelten:
Wichtig: Die maximale Förderung liegt bei 70 % der förderfähigen Kosten für selbst genutztes Wohneigentum. Bei vermieteten Objekten gelten max. 35 % Vollförderhöhe (Grundförderung + Effizienzbonus).
Wir von den Stadtwerken Düren sorgen dafür, dass Sie immer die maximale Fördersumme erhalten.
Neu (Stand ab 21.07.2026):
Wärmepumpen sind weiterhin förderfähig. Für selbst genutztes Wohneigentum gelten künftig, je nach Voraussetzungen, folgende Förderbestandteile:
Einkommensbonus im Detail:
Wichtig: Die maximale Förderquote liegt weiterhin bei 70 % der förderfähigen Kosten für selbst genutztes Wohneigentum. Bei vermieteten Objekten gilt weiterhin eine reduzierte Höchstgrenze. Ab dem ersten Quartal 2027 ist zusätzlich ein Bonus für Wärmepumpen mit EU-Fertigung geplant, der aus einer entsprechenden Umschichtung der Grundförderung finanziert wird, sodass die Gesamtquote stabil bleibt. Die genauen Details veröffentlicht die Bundesregierung im Laufe des zweiten Halbjahrs 2026. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sie feststehen.
Neu, ab 21.07.2026:
Neu, ab 21.07.2026:
Tipp: Wer jetzt plant, sichert sich noch die höheren, aktuell gültigen Kostengrenzen. Je später die Antragstellung, desto niedriger die maximal anrechenbare Investitionssumme.
Planen Sie eine neue Heizung? Unsere Experten beraten Sie gerne zum Thema Wärmecontracting – ob für Ihr Eigenheim oder Vermietungsobjekt.
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