Unsere Grundversorgung mit Strom
Damit jeder Haushalt in Deutschland mit Strom versorgt werden kann, muss es ein Energieunternehmen vor Ort geben, das als Grundversorger fungiert. Dies übernimmt der Energielieferant, der die meisten Kunden im örtlichen öffentlichen Versorgungsnetz mit Strom versorgt. Die Grundversorgung ist ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Sie ist gesetzlich geregelt und stellt sicher, dass jeder Haushaltskunde immer zuverlässig mit Strom und Gas versorgt wird. Als Grundversorger sind wir dafür verantwortlich, dass beim Einzug in eine Wohnung innerhalb unseres Versorgungsgebiets unmittelbar Energie zur Verfügung steht. Zudem springen wir mit der Grundversorgung ein, wenn der aktuelle Lieferant eines örtlichen Haushaltskunden den Liefervertrag aufkündigt.
SWD KlassikStrom
Die Grundversorgung wird gemäß § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz für Letztverbraucher mit Eigenverbrauch im Haushalt sowie bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh für landwirtschaftliche, gewerbliche oder berufliche Zwecke angeboten. Dieser Tarif dient der Grundversorgung gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Sie haben folgende Zahlungsmöglichkeiten: per Vorkasse, Überweisung oder Lastschrift, sowie Zahlungen an unserem Kassenautomaten.
Preisstand ab 01.01.2023 | Netto | Brutto | |
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Arbeitspreis | Cent/kWh | 32,81 | 39,04 |
fester Leistungspreis | Euro/Jahr | 81,63 | 97,14 |
Verrechnungspreis (Drehstrom-Eintarifzähler) | Euro/Jahr | 36,00 | 42,84 |
Die Netznutzungsentgelte für die Leitungspartner GmbH finden Sie hier.
Preisinformation & Lieferbedingungen
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Gültig ab dem 01.01.2023
Preisblatt Grundversorgung SWD KlassikStrom - Grundversorgungsverordnung & Ergänzende Bedingungen
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