Ersatzversorgung und Übergangsversorgung Strom
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Ersatzversorgung und Übergangsversorgung für Strom auf einen Blick.
Was ist die Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich geregelte Notversorgung, die sicherstellt, dass Kund:innen weiterhin mit Energie versorgt werden. Sie greift immer dann, wenn die Belieferung plötzlich endet, ohne dass eine Kündigung durch die Kund:innen erfolgt ist.
In solchen Fällen übernehmen die Stadtwerke Düren vorübergehend die Versorgung im jeweiligen Netzgebiet. Das kann zum Beispiel passieren, wenn der bisherige Energielieferant insolvent wird.
Die Ersatzversorgung ist auf maximal drei Monate begrenzt. Schließen Kund:innen in dieser Zeit keinen neuen Vertrag ab, werden sie anschließend in der Regel automatisch im Grundversorgungstarif weiterbeliefert.
Ersatzversorgung Preisinformation & Lieferbedingungen
Ersatzversorgung Strom für Haushalt, Gewerbe und RLM
- (220 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Strom gültig ab 15.04.2026
- (198 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Strom gültig ab 01.04.2026
- (198 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Strom gültig ab 15.03.2026
- (229 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Strom gültig ab 01.03.2026
- (229 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Strom gültig ab 15.02.2026
- (229 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Strom gültig ab 01.02.2026
- (229 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Strom gültig ab 01.01.2026
- (229 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Strom gültig ab 15.12.2025
- (123 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Strom gültig ab 01.12.2025
- (229 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Strom gültig ab 15.11.2025
- (124 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Strom gültig ab 01.11.2025
- (141 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Strom gültig ab 15.10.2025
- (123 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Strom gültig ab 01.10.2025
- (123 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Strom gültig ab 15.09.2025
Die Netznutzungsentgelte für die Leitungspartner GmbH als Netzbetreiber im Versorgungsgebiet Düren finden Sie hier.
Was ist die Übergangsversorgung?
Die Übergangsversorgung ist eine gesetzlich geregelte Versorgung mit Strom und Erdgas gemäß § 38a EnWG. Sie greift, wenn Energie auf Mittelspannungsebene (Strom) oder im Mitteldruckbereich (Gas) bezogen wird, ohne dass dieser Verbrauch einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann.
In solchen Fällen übernimmt in der Regel der örtliche Grundversorger die Belieferung, basierend auf einer Vereinbarung mit dem Netzbetreiber (im Stadtgebiet Düren ist es die Leitungspartner GmbH). Die Übergangsversorgung ist zeitlich begrenzt und endet spätestens nach drei Monaten.
Übergangsversorgung Preisinformation & Lieferbedingungen
Übergangsversorgung Strom
- (194 KB) Preisblatt Übergangsversorgung Strom gültig ab 01.05.2026
- (276 KB) Allgemeine Bedingungen der Strom Übergangsversorgung von Letztverbrauchern in Mittelspannung gemäß § 38a EnWG
Die Netznutzungsentgelte für die Leitungspartner GmbH als Netzbetreiber im Versorgungsgebiet Düren finden Sie hier.
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