Ersatzversorgung und Übergangsversorgung Erdgas

Was ist die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich geregelte Notversorgung, die sicherstellt, dass Kund:innen weiterhin mit Energie versorgt werden. Sie greift immer dann, wenn die Belieferung plötzlich endet, ohne dass eine Kündigung durch die Kund:innen erfolgt ist.

In solchen Fällen übernehmen die Stadtwerke Düren vorübergehend die Versorgung im jeweiligen Netzgebiet. Das kann zum Beispiel passieren, wenn der bisherige Energielieferant insolvent wird.

Die Ersatzversorgung ist auf maximal drei Monate begrenzt. Schließen Kund:innen in dieser Zeit keinen neuen Vertrag ab, werden sie anschließend in der Regel automatisch im Grundversorgungstarif weiterbeliefert.

Was ist die Übergangsversorgung?

Die Übergangsversorgung ist eine gesetzlich geregelte Versorgung mit Strom und Erdgas gemäß § 38a EnWG. Sie greift, wenn Energie auf Mittelspannungsebene (Strom) oder im Mitteldruckbereich (Gas) bezogen wird, ohne dass dieser Verbrauch einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann.

In solchen Fällen übernimmt in der Regel der örtliche Grundversorger die Belieferung, basierend auf einer Vereinbarung mit dem Netzbetreiber (im Stadtgebiet Düren ist es die Leitungspartner GmbH). Die Übergangsversorgung ist zeitlich begrenzt und endet spätestens nach drei Monaten.

Übergangsversorgung Preisinformation & Lieferbedingungen

Übergangsversorgung Erdgas

Die Netznutzungsentgelte für die Leitungspartner GmbH finden Sie hier.

SWD-Serviceteam