Ersatzversorgung und Übergangsversorgung Erdgas
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Ersatzversorgung und Übergangsversorgung für Erdgas auf einen Blick.
Was ist die Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich geregelte Notversorgung, die sicherstellt, dass Kund:innen weiterhin mit Energie versorgt werden. Sie greift immer dann, wenn die Belieferung plötzlich endet, ohne dass eine Kündigung durch die Kund:innen erfolgt ist.
In solchen Fällen übernehmen die Stadtwerke Düren vorübergehend die Versorgung im jeweiligen Netzgebiet. Das kann zum Beispiel passieren, wenn der bisherige Energielieferant insolvent wird.
Die Ersatzversorgung ist auf maximal drei Monate begrenzt. Schließen Kund:innen in dieser Zeit keinen neuen Vertrag ab, werden sie anschließend in der Regel automatisch im Grundversorgungstarif weiterbeliefert.
Preisinformation & Lieferbedingungen
Ersatzversorgung Erdgas für Haushalt, Gewerbe und RLM
- (111 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Erdgas gültig ab 15.04.2026
- (183 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Erdgas gültig ab 01.04.2026
- (183 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Erdgas gültig ab 15.03.2026
- (119 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Erdgas gültig ab 01.03.2026
- (119 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Erdgas gültig ab 15.02.2026
- (119 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Erdgas gültig ab 01.02.2026
- (124 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Erdgas gültig ab 01.01.2026
- (124 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Erdgas gültig ab 15.12.2025
- (88 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Erdgas gültig ab 01.12.2025
- (124 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Erdgas gültig ab 15.11.2025
- (88 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Erdgas gültig ab 01.11.2025
- (91 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Erdgas gültig ab 15.10.2025
- (88 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Erdgas gültig ab 01.10.2025
- (88 KB) Preisblatt Ersatzversorgung Erdgas gültig ab 15.09.2025
Die Netznutzungsentgelte für die Leitungspartner GmbH finden Sie hier.
Was ist die Übergangsversorgung?
Die Übergangsversorgung ist eine gesetzlich geregelte Versorgung mit Strom und Erdgas gemäß § 38a EnWG. Sie greift, wenn Energie auf Mittelspannungsebene (Strom) oder im Mitteldruckbereich (Gas) bezogen wird, ohne dass dieser Verbrauch einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann.
In solchen Fällen übernimmt in der Regel der örtliche Grundversorger die Belieferung, basierend auf einer Vereinbarung mit dem Netzbetreiber (im Stadtgebiet Düren ist es die Leitungspartner GmbH). Die Übergangsversorgung ist zeitlich begrenzt und endet spätestens nach drei Monaten.
Übergangsversorgung Preisinformation & Lieferbedingungen
Übergangsversorgung Erdgas
- (219 KB) Preisblatt Übergangsversorgung Erdgas gültig ab 01.05.2026
- (269 KB) Allgemeine Bedingungen der Erdgas Übergangsversorgung von Letztverbrauchern in Mitteldruck gemäß § 38a EnWG
Die Netznutzungsentgelte für die Leitungspartner GmbH finden Sie hier.
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