Unsere Ersatzversorgung Erdgas

Was bedeutet Ersatzversorgung?

Bei der Ersatzversorgung handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Notversorgung zum Schutz der Daseinsbedürfnisse des Energieabnehmers. Wir springen mit der Ersatzversorgung ein, wenn die aktuelle Belieferung eines Kunden in unserem Versorgungsgebiet plötzlich endet, ohne dass es zu einer vertraglichen Kündigung gekommen ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der aktuelle Energielieferant eines örtlichen Haushaltskunden insolvent ist.

Die Stadtwerke Düren sind verpflichtet, die Ersatzversorgung für maximal drei Monate anzubieten. Sie orientiert sich am Grundversorgungspreis. Schließt ein Haushaltskunde innerhalb des Zeitraums der Ersatzversorgung keinen neuen Versorgungsvertrag ab, wird er nach den drei Monaten in der Regel zum Grundversorgungstarif beliefert.

SWD-Ersatzversorgung Erdgas

Die Stadtwerke Düren beliefern Letztverbraucher in der Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG mit Erdgas in Niederdruck nach den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen und folgenden Allgemeinen Preisen. Für RLM Kunden gelten gesonderte Preise. Sie haben folgende Zahlungsmöglichkeiten: per Vorkasse, Überweisung oder Lastschrift, sowie Zahlungen an unserem Kassenautomaten.

SWD-Serviceteam