Stromnetz

Was steckt hinter § 14a Energiewirtschaftsgesetz?

Sicherheit für Sie und das Netz

Neuer Umgang mit „Steuerbaren Verbrauchern“

Die Nutzung von Wärmepumpen, Wallboxen oder Stromspeichern ist ein wichtiger Baustein für eine klimaneutrale Zukunft. Doch unser Stromnetz ist noch nicht für den schnellen Stromverbrauchsanstieg vorbereitet. Die Netzbetreiber können daher die Leistung zeitlich begrenzt so steuern, dass Engpässe im Stromnetz vermieden werden können. Sie sorgen damit für mehr Flexibilität im Netz.

Kurzvideo zu § 14a EnWG

Neuregelung: Dimmung und Rabatte für Netzentgelte

Von vergünstigten Netzentgelten profitieren

Seit 1. Januar 2024 können Netzbetreiber bei drohenden Überlastungen des Netzes die Leistung der Geräte vorübergehend dimmen. Als Gegenleistung für die Steuerbarkeit profitieren Verbraucher:innen von vergünstigten Netzentgelten. Übrigens: In den meisten Fällen wird eine Dimmung nicht bemerkt.

Vollständiges Gesetz nachlesen (Weiterleitung zu gesetze-im-internet.de, Herausgeber: Bundesrepublik Deutschland)

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Der § 14a EnWG gilt für die sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Dazu gehören die folgenden Geräte. Ihre Leistung muss über 4,2 kW liegen und sie müssen im Niederspannungsnetz angeschlossen sein.

  • Wärmepumpen, inkl. Zusatz- oder Notheizvorrichtungen z.B. Heizstäbe
  • Private Ladepunkte für E-Fahrzeuge bzw. Wallboxen
  • Stromspeicher, die Energie aus dem Netz beziehen
  • Klimaanlagen, welche fest im Gebäude installiert und zentral steuerbar sind

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein

  • Der Leistungsbezug liegt über 4,2 kW
  • Das Gerät ist im Niederspannungsnetz angeschlossen
  • Das Gerät wurde am oder nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen und wurde durch den Elektroinstallateur beim Netzbetreiber angemeldet

Hinweis: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 01.01.2024 errichtet wurden und bereits in Betrieb sind, haben Bestandsschutz. Lediglich Bestandsanlagen, die bereits heute als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG angemeldet sind, müssen bis Ende 2028 in das neue 14a-Modell überführt werden. Hierzu informiert Sie Ihr zuständiger Netzbetreiber. Ob Ihre Anlage einen bestehenden 14a-Vertrag hat, können Sie Ihrem Stromliefervertrag entnehmen. (Nacht-) Speicherheizungen haben dauerhaften Bestandsschutz.

2 Modelle der Netzentgelt-Reduzierung

Modul 1 - Standard

Automatische Anwendung
  • Für Anlagen ohne und mit separatem Zähler
  • Entlastung unabhängig vom Verbrauch und pauschal
    (Abhängig vom Netzbetreiber 110 - 190€ jährliche Einsparung. Netzbetreiber für das Stadtgebiet Düren ist die Leitungspartner GmbH. Für 2024 ist hier eine maximale Pauschale von 158,81€ brutto vorgesehen. Das zu zahlende Netzentgelt darf durch die Einsparung keinesfalls 0€ unterschreiten.)
  • Ist standardmäßig hinterlegt (kein separater Antrag beim Netzbetreiber notwendig)

Modul 2 - für separate Zähler

Antrag erforderlich
  • Außschließlich für Anlagen mit separatem Zähler möglich
  • Entlastungshöhe prozentual und abhängig von den jeweiligen Netznutzungsentgelten
  • Wechsel zu Modul 2 muss beim Energielieferanten beauftragt werden und könnte sich besonders für sehr hohe Verbräuche lohnen

Stadtwerke Düren setzen die neuen Regelungen ab 2024 automatisch um

Damit Sie mit Ihrem neuen Gerät, das ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wird, von den Entlastungen profitieren, müssen Sie erst einmal nichts tun. Durch die verpflichtende Teilnahme an § 14a EnWG gibt Ihr Elektroinstallateur, welcher Ihr Gerät in Betrieb nimmt, die Info zur Inbetriebnahme direkt an den zuständigen Netzbetreiber weiter. Dieser gibt wiederum die Information an uns als Energielieferanten weiter. Daraufhin gilt bei Ihnen automatisch die Entlastungslogik aus Modul 1. Die Reduzierung der Netzentgelte wird Ihnen dann in Ihrer Abrechnung transparent ausgewiesen und gutgeschrieben - wir verrechnen also Ihre Stromkosten mit dem Entlastungsbetrag. Sollten Sie von der Entlastungslogik aus Modul 2 profitieren wollen, so melden und beauftragen Sie dies bitte bei uns als Ihren Energielieferanten, am besten per E-Mail unter Angabe der Zählernummern an service@stadtwerke-dueren.de.

Netzbetreiber in Düren: Leitungspartner GmbH

Für Dich. Für Düren.

Im Stadtgebiet Düren ist die Leitungspartner GmbH Netzbetreiber und für die Umsetzung der Neuregelung von § 14a EnWG zuständig. Alle aktuellen Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Infoseite.

Zur Infoseite der Leitungspartner GmbH