Förderprogramme für SWD-Kund:innen
Gemeinsam die Energiewende gestalten - dabei können Sie auf uns zählen. Alle Kund:innen unserer Strom- und Gastarife unterstützen wir mit unseren Förderprogrammen beim Umstieg auf klimafreundliche Technologien.
Das fördern wir aktuell:
Den Einbau einer Wärmepumpe mit Warmwasserbereitung fördern wir mit 250 Euro!
Die Wärmepumpe ist ein Heizsystem mit Zukunft. Denn mit ihr nutzen Sie die Energie aus Erdwärme, Wasser, Luft und Abluft. Sie gewinnt aus einer Kilowattstunde Strom bis zu 4,5 Kilowattstunden Heizwärme bei geringen Verbrauchs- und Betriebskosten. Das schont auch Ihren Geldbeutel! Gleichzeitig ist der CO2-Ausstoß deutlich geringer als bei vergleichbaren Heizsystemen. Und das ist gut für die Umwelt. – Wärmepumpen kommen übrigens ohne Schornstein aus, damit entfällt der Besuch des Schornsteinfegers.
Bedingungen für eine Förderung:
- Die Förderungen können einmalig für das selbst genutzte Wohngebäude in Anspruch genommen
werden. - Die maximale Fördersumme beträgt 550,00 Euro.
- Die Förderung wird nur in Verbindung mit dem Abschluss und dem Bestand eines 5-jährigen Wärmepumpen-Stromlieferungsvertrages mit den SWD geleistet.
- Bei vorzeitiger Kündigung ist der Zuschuss zeitanteilig zurückzuzahlen.
- Einreichung einer schriftliche Bestätigung des Installationsbetriebes, auf der bescheinigt wird, um welchen
Anlagentype (mit Leistungsangabe des Gerätes) es sich handelt, sowie den Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Inbetriebnahme.
Wir fördern die fachgerechte Entsorgung Ihres Öltanks mit 300 Euro!
Sie haben bisher mit Öl geheizt und möchten nun auf eine umweltfreundlichere Wärmepumpe umstellen? Dann ist neben der Neuanschaffung sowie der Installation des neuen Heizsystems auch eine fachgerechte Öltankentsorgung notwendig. Wir unterstützen Sie dabei!
Bedingungen für eine Förderung:
- Die Förderungen können einmalig für das selbst genutzte Wohngebäude in Anspruch genommen
werden. - Die maximale Fördersumme beträgt 550,00 Euro.
- Die Förderung wird nur in Verbindung mit dem Abschluss und dem Bestand eines 5-jährigen Wärmepumpen-Stromlieferungsvertrages mit den SWD geleistet.
- Bei vorzeitiger Kündigung ist der Zuschuss zeitanteilig zurückzuzahlen.
- Einreichung einer schriftliche Bestätigung des Installationsbetriebes, auf der bescheinigt wird, um welchen
Anlagentype (mit Leistungsangabe des Gerätes) es sich handelt, sowie den Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Inbetriebnahme.
Der Bund, die Länder und die Kommunen stellen außerdem weitere Fördermittel für die unterschiedlichsten Energieeffizienzmaßnahmen bereit. Wollen Sie herausfinden ob Ihr Vorhaben gefördert wird? Dann sprechen Sie uns einfach an!
