Die Photovoltaik-Pflicht (PV-Pflicht) in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft. Diese Regelung verpflichtet Neubauten und bestimmte Bestandsgebäude, Photovoltaikanlagen zu installieren, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
Die PV-Pflicht in Nordrhein-Westfalen gilt schrittweise für unterschiedliche Gebäude-Arten:
Sie sind Eigentümer:in eines Mehrfamilienhauses?
Zur Mieterstrom-Lösung
Für PV-Anlagen auf privaten Neubauten gelten folgende Regeln:
Bestehende Wohngebäude müssen nur dann eine Solaranlage auf dem Dach haben, wenn das Dach komplett neu gedeckt wird. Für Gebäude mit bis zu zehn Wohneinheiten gibt es eine vereinfachte Regelung für die Größe der PV-Anlage, die eine Mindestleistung vorschreibt:
Es ist oft sinnvoller nicht nur die Mindestanforderung zu erfüllen, sondern auch die tatsächlichen Verbrauchswerte der Bewohner:innen zu berücksichtigen. Manchmal ist es wirtschaftlicher, mehr Module zu installieren, da zusätzliche Module nur geringe Mehrkosten verursachen, aber mehr Energie liefern, was sich langfristig positiv auf die Stromrechnung auswirkt. Eine PV-Anlage sollte daher auf den Verbrauch und das Dachprofil abgestimmt werden, um eine schnelle Amortisation zu erreichen.
Die PV-Pflicht entfällt zum Beispiel, wenn es technisch nicht möglich ist, eine Photovoltaikanlage zu installieren, oder wenn es wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre. Auch wenn das Haus unter Denkmalschutz steht oder bereits eine Solarthermie-Anlage auf dem Dach installiert ist, müssen nicht unbedingt Solarmodule angebracht werden. In solchen Fällen sollte individuell geprüft werden, ob die Solardachpflicht ausgesetzt werden kann.
Für viele Eigentümer- bzw. Vermieter:innen ist die Anschaffung der PV-Module eine kostspielige Herausforderung. Jedoch müssen Hauseigentümer:innen die PV-Anlage nicht kaufen – eine gemietete Anlage oder die Freigabe der Dachflächen für ein Mieterstrom-Modell reichen aus, um die Solarpflicht zu erfüllen. Dadurch können die Investitionen komplett entfallen, die zusätzlich zum Neubau oder zur Dachsanierung anstehen.
In Düren bieten die Stadtwerke Düren verschiedene Lösungen im Bereich Mieterstrom an. Mieterstromprojekte ermöglichen es, den direkt vor Ort erzeugten Solarstrom an die Mieter:innen zu verkaufen. Dies hat mehrere Vorteile:
Durch die Freigabe von Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen an die Stadtwerke entfallen zusätzliche Investitionen, die normalerweise beim Neubau oder bei der Dachsanierung anfallen würden. Ein weiteres Plus ist, dass die Stadtwerke sich vollumfänglich um die Solaranlage im Rahmen eines Rund-um-Sorglos-Pakets kümmern. Dieses umfasst z.B. die individuelle Stromabrechnung mit Mieter:innen und die regelmäßige Wartung der Anlagen.
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