NRW-Förderung für Mieterstromprojekte
Ab sofort unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Mieterstromvorhaben mit zusätzlichen Fördermitteln. Damit wird Ihr Projekt wirtschaftlich attraktiver – und wir begleiten Sie von der Idee bis zur Realisierung.
Was ist neu
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Förderung von Mieterstrom- und Photovoltaikmaßnahmen ausgeweitet. So können Aufwendungen für Hauselektrik, Messkonzepte, Verkabelung, Steuerungstechnik und technische Vorbereitung (z. B. Dach und Fassade) anteilig bezuschusst werden.
In älteren Förderprogrammen wurden beispielsweise bis zu 10 Mio. € für Mieterstromprojekte bereitgestellt (Programm „Zuschuss Mieterstrom NRW 2023“) – für Neubauten und Modernisierungen mit mindestens einer geförderten Wohneinheit.
Außerdem werden laut der Richtlinie „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ insbesondere die Erneuerung der Hauselektrik in Mehrparteienhäusern förderfähig behandelt – sofern sie der Umsetzung des PV- bzw. Mieterstromprojekts dient.
Neu ist auch, dass Agri- sowie Floating-Photovoltaik-Projekte in NRW gefördert werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. in Bezug auf Flächen, Nutzung und Investitionskosten).
Wie wir Sie unterstützen
FAQ-NRW Förderung
Vor Beauftragung der Maßnahmen, Antragstellung vor Umsetzung notwendig.
Dach-/Fassadensanierung, Hauselektrik, Mess- und Steuertechnik etc.
Ja, sowohl für förderfähige Kosten als auch Förderquoten.
Abhängig vom Förderprogramm.
Die Maßnahmen dürfen dann nicht mit Fördermitteln ausgeführt werden, oder Sie prüfen alternative Finanzierungswege.
Hinweis: Die Ausgestaltung der neuen Förderprogramme und die genauen Bedingungen können sich ändern. Bitte informieren Sie sich auf der Seite Ihrer Bezirksregierung über den aktuellen Stand.