Sparschwein und Dominosteine

NRW-Förderung für Mieterstromprojekte

Was ist neu

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Förderung von Mieterstrom- und Photovoltaikmaßnahmen ausgeweitet. So können Aufwendungen für Hauselektrik, Messkonzepte, Verkabelung, Steuerungstechnik und technische Vorbereitung (z. B. Dach und Fassade) anteilig bezuschusst werden.

In älteren Förderprogrammen wurden beispielsweise bis zu 10 Mio. € für Mieterstromprojekte bereitgestellt (Programm „Zuschuss Mieterstrom NRW 2023“) – für Neubauten und Modernisierungen mit mindestens einer geförderten Wohneinheit.

Außerdem werden laut der Richtlinie „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ insbesondere die Erneuerung der Hauselektrik in Mehrparteienhäusern förderfähig behandelt – sofern sie der Umsetzung des PV- bzw. Mieterstromprojekts dient.

Neu ist auch, dass Agri- sowie Floating-Photovoltaik-Projekte in NRW gefördert werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. in Bezug auf Flächen, Nutzung und Investitionskosten).

Wer kann profitieren:

  • Wohngebäude mit mindestens 40 % Wohnanteil (auch bei teilgewerblicher Nutzung)
  • Neubauten und Modernisierungen mit mindestens einer geförderten Wohneinheit
  • Maßnahmen im Vorfeld der Installation (Dachsanierung, statischer Ausbau, Verkabelung, Messkonzepte)
  • In bestimmten Fällen auch Projekte mit Agri- oder Floating-PV

Was Sie beachten sollten:

  • Die Förderung darf erst in Anspruch genommen werden, wenn der Antrag genehmigt wurde, nicht im Nachhinein.
  • Es gibt Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben sowie Förderquoten (z. B. maximaler Prozentsatz der Kosten)
  • Der jährliche Zubau über Mieterstromzuschläge ist volumenseitig limitiert
  • Für Mieterstromverträge gelten Regularien: z. B. maximaler Strompreis von 90 % des jeweiligen Grundversorgungstarifs, Laufzeitregelungen etc.
  • In einigen Fällen sind spezielle Zulassungen, technische Voraussetzungen (z. B. Messstellenbetrieb) und Nachweise erforderlich

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FAQ-NRW Förderung

Hinweis: Die Ausgestaltung der neuen Förderprogramme und die genauen Bedingungen können sich ändern. Bitte informieren Sie sich auf der Seite Ihrer Bezirksregierung über den aktuellen Stand.

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