Ladesäulen für Unternehmen
Der richtige Partner für Ihre Ladeinfrastruktur
Zukunftssicher und nachhaltig – werden auch Sie Teil der Energiewende und errichten Sie Ladesäulen für Ihr Unternehmen. Wir begleiten Sie beim Umstieg auf eine elektrische Unternehmensflotte sowie Lademöglichkeiten für Gäste, Kund:innen, Lieferant:innen und Ihre Mitarbeitenden. Als Ladepunkt wird Ihr Unternehmen zusätzlich sichtbar und unterstreicht Ihr Engagement für die Energiewende.
Mit dem Angebot der Stadtwerke Düren profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Umfassende Beratung und inviduelles Angebot für Ihr Unternehmen
- Volle Preistransparenz bei allen Ladevorgängen
- Attraktive Rückvergütung
- Ladesäule mit 100% Ökostrom
- Attraktive Förderung möglich
Unser Ladesäulen-Angebot
- 2 eichrechtskonforme Ladebuchsen mit bis zu je 22 kW
- Großes Farbdisplay (Firmenlogo möglich)
- Zugangskontrolle über RFID-Sensor
- stand alone oder Backendbetrieb
- Ethernet, Modbus, GPRS Modem, OCPP 1.6
- Metall- und fiberglasverstärktes Gehäuse
- Zähleranschlusssäule integriert!
- 1 oder 2 Zählerplätze
- Lastmanagement (LMM) optional
Paket-Preis pro Ladesäule inkl. Installation und Einrichtung:
8.500,- € (netto) zzgl. Netzanschlussgebühr des Netzbetreibers
Profitieren Sie außerdem von unseren attraktiven Zusatzpaketen:
Unser Rundum-sorglos-Angebot
- Technischer Betriebsführungsservice mit Wartung
- Abrechnungsservice inkl. 24/7 Hotline
- Remote Zugangssteuerung
- 100 % Ökostrombelieferung
Paketpreis: 800,- € pro Jahr (netto)
Abrechnungsservice
- Backendbetrieb inkl. Datenübertragung
- Diskriminierungsfreie Authentifizierung der Ladevorgänge
- Eichrechtskonforme Erhebung der Ladedaten
- Abrechnung mit den Nutzern bzw. externen Providern (Roaming)
- Jährliche Gutschrift an den Ladestationsbesitzer
- Monitoring der Betriebszustände
- Strombeschaffung (bei separatem Stromzähler)
Wird in einem separatem Dienstleistungsvertrag festgehalten, Mindestlaufzeit 3 Jahre.
Machen Sie mit uns Ihre Ladeinfrastruktur (halb-)öffentlich zugänglich.
Fixe Rückvergütung geladener Strommenge bzw. THG-Quotenvergütung geladener Strommenge (auf Anfrage)
Unser Beratungs-Angebot
- Vor-Ort-Begehung
- Definition Kundenbedarf
- Bestandsaufnahme
- Hinweis zu möglichen Fördermöglichkeiten
- Vorabstimmung mit dem Netzbetreiber
- Ausarbeitung individueller Umsetzungsoption
- Grobkostenaufstellung
- Dokumentation mit schriftlicher Kurzpräsentation
Paket-Preis: 749,- € (brutto)
Ingo Büchel
Telefon
02421 126-267
Ladeinfrastruktur für Consense GmbH
Die Firma Consense GmbH in Gürzenich hat die Stadtwerke Düren im September 2023 beauftragt die Planung von Ladeinfrastruktur an ihrem Standort vorzunehmen. Im Rahmen der SWD-E-Mobilitätsberatung wurden die Gegebenheiten vor Ort angesehen und folgende Punkte besprochen:
- Fahrverhalten und Fahrleistung der Fahrzeug-Flotte
- Verfügbare Leistung bestehender Hausanschluss
- Zukünftige Lademöglichkeit für die Mitarbeitenden
- Abrechnungsmöglichkeit pro Nutzer:in eines Dienstfahrzeugs über im Einsatz befindliches DKV-System
Schnell wurde klar, dass der bestehende Hausanschluss nicht ausreichen und ein neuer Netzanschluss, auch durch Netzbetreiber die Leitungspartner GmbH, befürwortet wird. Auf Grund der neuen Power wurden sechs Ladepunkte beschlossen und die zukünftige Bestellung der neuen Fahrzeuge auf Vollelektrische angepasst.
Der Aufbau hat Mitte Februar 2024 mit dem Tiefbau durch Lück & Wahlen begonnen. Nach der abschließenden Installation durch die Leitungspartner, war der Ladepark mit der Inbetriebnahme am 29.02.2024 fertig.
Eigentümerin der Ladeinfrastruktur ist die Firma Consense GmbH, die Strombelieferung erfolgt durch die Stadtwerke Düren. Die jährliche Betriebsführung und Wartung wird durch die Leitungspartner durchgeführt.
Für folgende Unternehmen haben wir bereits erfolgreich Ladeinfrastruktur-Projekte geplant und umgesetzt:
Hintergrund: Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Errichtung von und die Ausstattung mit der vorbereitenden Leitungsinfrastruktur und der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in zu errichtenden und bestehenden Gebäuden.
(2) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von diesen selbst genutzt werden. (...)
§ 10 Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen
(1) Für jedes Nichtwohngebäude, das über mehr als 20 Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder über mehr als 20 an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass nach dem 1. Januar 2025 ein Ladepunkt errichtet wird.