Unsere Grundversorgung für Erdgas

Damit jeder Kunde in Deutschland mit Erdgas versorgt werden kann, muss es ein Energieunternehmen vor Ort geben, das als Grundversorger fungiert. Dies übernimmt der Energielieferant, der die meisten Kunden im örtlichen öffentlichen Versorgungsnetz mit Erdgas versorgt. Die Grundversorgung ist ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Sie ist gesetzlich geregelt und stellt sicher, dass jeder Kunde immer zuverlässig mit Strom und Gas versorgt wird. Als Grundversorger sind wir dafür verantwortlich, dass beim Einzug in ein Objekt innerhalb unseres Versorgungsgebiets unmittelbar Energie zur Verfügung steht. Zudem springen wir mit der Grundversorgung ein, wenn der aktuelle Lieferant eines Kunden den Liefervertrag aufkündigt.

SWD KlassikGas


Die Grundversorgung wird gemäß § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz für Letztverbraucher mit Eigenverbrauch im Haushalt sowie bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh für landwirtschaftliche, gewerbliche oder berufliche Zwecke angeboten. Dieser Tarif dient der Grundversorgung gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Sie haben folgende Zahlungsmöglichkeiten: per Vorkasse, Überweisung oder Lastschrift, sowie Zahlungen an unserem Kassenautomaten.

Preisstand ab 01.08.2023

NETTO BRUTTO
Arbeitspreis Cent/kWh 10,51 11,25
Jahresgrundpreis Euro/Jahr 140,19 150,00

Die Netznutzungsentgelte für die Leitungspartner GmbH finden Sie hier.

Preisinformation & Lieferbedingungen

Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung ab dem 01.08.2023
Preisblatt SWD KlassikGas

Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung ab dem 01.01.2023
Preisblatt SWD KlassikGas

Grundversorgungsverordnung Gas & Ergänzende Bedingungen

Datenschutzbestimmungen


Zertifizierte Qualität:
Ausgezeichneter Service: