Wichtige Informationen zur Gaspreisbremse

Entlastungen für Gaskund:innen

Details zur Gaspreisbremse

  • Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr, sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, soll der Gaspreis von März 2023 bis April 2024 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt werden, für 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Vorjahr. Für alle, die schon mehr zahlen gilt: Die monatlichen Abschläge sinken, und wer darüber hinaus Energie spart, kann mit der jährlichen Abrechnung Geld zurückbekommen.
  • Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis mit dem jeweiligen Energieversorger.
  • Die befristete Gaspreisbremse (für Gas und Wärme) soll vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 gelten. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Damit sind die Menschen und kleine und mittlere Unternehmen für gesamte Jahr 2023 und bis ins Frühjahr 2024 hinein vor sehr starken Preisanstiegen geschützt.
  • Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh im Jahr erhalten 70 Prozent ihres Gasverbrauchs, bezogen auf ihren Verbrauch im Jahr 2021, zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7 ct/kWh. Wärmekunden erhalten 70 Prozent ihres Verbrauchs, der dem September-Abschlag 2022 zugrunde liegt, zu einem garantierten Arbeitspreis von 7,5 ct/kWh.
  • Was passiert mit der Gaspreisbremse bei einem Lieferantenwechsel zu den Stadtwerken Düren? Sollten Sie im Jahre 2023 zu uns wechseln oder gewechselt haben, bitten wir um Vorlage der Schlussrechnung Ihres vorhergehenden Lieferanten, sodass wir als Ihr neuer Lieferant die potenzielle Beachtung der Gaspreisbremse berücksichtigen können.