Die Strompreisbremse läuft am 31.12.2023 aus.
Wichtige Informationen zur Strompreisbremse
Details zur Strompreisbremse
- Die Strompreisbremse läuft am 31.12.2023 aus. Im März 2023 werden rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (mit einem Stromverbrauch von bis zu 30 000 kWh pro Jahr) wird bei 40 ct/kWh brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs.
- Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto- Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an. Da nur für 70 Prozent des Verbrauchs der Preis begrenzt wird, bleibt für Unternehmen ein starker Anreiz, Strom einzusparen. Denn für jede Kilowattstunde, die zusätzlich verbraucht wird, gilt der neue, hohe Marktpreis für Strom.
- Hinzu kommen Härtefall-Regelungen für Haushalte, Unternehmen und Einrichtungen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind, z.B. für Mieterinnen und Mieter, Wohnungsunternehmen, soziale Träger, Kultur und Forschung. Erhalten einzelne Unternehmen insgesamt hohe Förderbeträge, müssen beihilferechtliche Vorgaben eingehalten werden.
Um Verbraucher:innen angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu entlasten, wird der Strompreis für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dieser garantierte Preis gilt für 80 % des Vorjahresverbrauchs. Für Industriekunden liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 % des Vorjahresverbrauchs. Darüber hinaus gelten die regulären Tarifpreise.
Die Strompreisbremse greift ab März 2023 und gilt rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar. Die erste Verrechnung erfolgt allerdings erst mit dem Abschlag des Monats März. Das heißt, im März wird der dreifache Entlastungsbetrag gutgeschrieben. Ab April werden dann die monatlichen Entlastungen für den jeweiligen Monat berücksichtigt. Die Strompreisbremse läuft am 31.12.2023 aus.
Das hat einen einfachen Grund: Sie kann technisch nicht schneller umgesetzt werden. Hinter der Stromabrechnung stecken komplexe technische Systeme, die nun für Millionen von Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland umprogrammiert werden müssen. Damit am Ende alle Rechnungen korrekt sind, müssen wir und andere Energieversorger die Systeme mit höchster Sorgfalt umprogrammieren. Und das dauert ein bisschen
Um von der Strompreisbremse zu profitieren müssen Sie nichts tun – Ihre monatlichen Abschläge sinken ab dem 1. März automatisch um den Entlastungsbetrag.
Wenn Sie Ihren Verbrauch auf 80 % senken, müssen Sie für Ihren gesamten Stromverbrauch lediglich den Preis der Strompreisbremse bezahlen, also 40 Cent. Die eingesparten 20 % bekommen Sie als Rückerstattung mit der Jahresrechnung ausbezahlt. Die Strompreisbremse macht das Sparen also besonders attraktiv.
Sollten Sie im Jahre 2023 zu uns wechseln oder gewechselt haben, bitten wir um Vorlage der Schlussrechnung Ihres vorhergehenden Lieferanten, sodass wir als Ihr neuer Lieferant die potenzielle Beachtung der Strompreisbremse berücksichtigen können.
Beispielrechnung für die Strompreisbremse
Vierköpfige Familie mit einem Stromverbrauch 4.500 kWh im Jahr
Arbeitspreis pro kWh | monatlicher Abschlag | |
---|---|---|
Vor Preisanstieg | 30 Cent | 113 Euro |
Nach Preisanstieg | 50 Cent | 188 Euro |
Mit Strompreisbremse | 40 Cent für 80% des Vorjahresverbrauchs, 50 Cent für alles darüber | 158 Euro |
Rückerstattung bei Einsparung von 20 %: 450 Euro | Rückerstattung bei Einsparung von 30 %: 675 Euro
Erläuterung
Eine vierköpfige Familie hat einen Stromverbrauch von 4 500 kWh im Jahr, das sind 375 kWh im Monat. Ihr bisheriger Strompreis lag bei 30 ct/kWh, also 113 Euro im Monat. Ihr neuer Strompreis liegt bei 50 ct/kWh. Ohne die Strompreisbremse müsste die Familie damit 188 Euro pro Monat zahlen – also 75 Euro mehr als bisher.
Mit der Strompreisbremse zahlt sie monatlich 158 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch, also 30 Euro weniger. Denn für bis zu 80 Prozent des Verbrauchs zahlt sie nur 40 ct/kWh, für 20 Prozent zahlt sie 50 ct/kWh. Wenn die Familie am Ende des Jahres weniger Strom verbraucht hat, bekommt sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurück – dabei werden die im Vergleich zur Prognose eingesparten Kilowattstunden mit ihrem (neuen, höheren) Vertragspreis multipliziert. Wenn sie 30 Prozent Strom spart, bekommt sie als 675 Euro zurück. Umgerechnet auf die Monate lägen die Energiekosten mit der Strompreisbremse dann 8 Euro niedriger