Unsere Grundversorgung mit Erdgas
Damit jeder Haushalt in Deutschland mit Erdgas versorgt werden kann, muss es ein Energieunternehmen vor Ort geben, das als Grundversorger fungiert. Dies übernimmt der Energielieferant, der die meisten Kunden im örtlichen öffentlichen Versorgungsnetz mit Erdgas versorgt. Die Grundversorgung ist ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Sie ist gesetzlich geregelt und stellt sicher, dass jeder Haushaltskunde immer zuverlässig mit Strom und Gas versorgt wird. Als Grundversorger sind wir dafür verantwortlich, dass beim Einzug in eine Wohnung innerhalb unseres Versorgungsgebiets unmittelbar Energie zur Verfügung steht. Zudem springen wir mit der Grundversorgung ein, wenn der aktuelle Lieferant eines örtlichen Haushaltskunden den Liefervertrag aufkündigt.
SWD-KlassikGas
Die Grundversorgung wird gemäß § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz für Letztverbraucher mit Eigenverbrauch im Haushalt sowie bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh für landwirtschaftliche, gewerbliche oder berufliche Zwecke angeboten. Dieser Tarif dient der Grundversorgung gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Sie haben folgende Zahlungsmöglichkeiten: per Vorkasse, Überweisung oder Lastschrift, sowie Zahlungen an unserem Kassenautomaten.
Ab dem 01.01.2023 gibt es einen einheitlichen Grundversorgungspreis für Haushaltskunden.
Eine preisliche Trennung für Kochen/ Warmwasser/ Heizgas entfällt.
Netto | Brutto | ||
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Verbrauchspreis | Cent/kWh | 13,36 | 14,30 |
Jahresgrundpreis | Euro/Jahr | 140,19 | 150,00 |
In den Bruttopreisen für die Erdgaslieferung ist der vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 verminderte Umsatzsteuersatz von 7 % berücksichtigt.
Die Netznutzungsentgelte für die Leitungspartner GmbH finden Sie hier.
Preisinformation & Lieferbedingungen
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Preise ab dem 01.01.2023
Preisblatt Grundversorgung SWD KlassikGas -
Preise ab dem 01.08.2023
Preisblatt Grundversorgung SWD KlassikGas - Grundversorgungsverordnung Gas & Ergänzende Bedingungen
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